Rechtsanwalt David Hölscher

 

Strafverteidigung

Ich berate und verteidige Sie im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht, im Rechtsmittelverfahren und in der Strafvollstreckung, sowie im Strafvollzug. Als Wahl- oder Pflichtverteidiger übernehme ich Ihre Vertretung mit größtem Engagement und versuche stets, das für Sie beste Ergebnis zu erreichen - ganz egal, ob an den Vorwürfen etwas dran ist, oder nicht. Unabhängig vom Stadium des Verfahrens und auch unabhängig von der Schwere des Tatvorwurfs ist es sinnvoll, einen Strafverteider zu konsultieren, der ihre Rechte als Beschuldigter einer Straftat gegenüber dem Gericht und den Strafverfolgungsbehörden wahrt und verteidigt. Wobei die Chance auf eine zufriedenstellende Beendigung des Verfahrens umso größer ist, je früher Sie im Verfahren einen Strafverteidiger beauftragen. Generell rate ich Ihnen als Beschuldigter einer Straftat ohne einen Verteidiger keine Aussage gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu machen und ihr Recht zu schweigen wahrzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn Sie meinen, sich durch eine Aussage entlasten zu können.